Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 23.09.2026
schwaben labs · Inhaber: Erdal Düzgün · Baldeckstraße 23, 71634 Ludwigsburg
info@schwabenlabs.de · +49 155 69529244 · www.schwabenlabs.de
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis
- Diese AGB gelten für alle Verträge über Webentwicklung, Softwareentwicklung, KI-Implementierungen, Automatisierungen, Beratung und damit zusammenhängende Leistungen zwischen Erdal Düzgün, handelnd unter „schwaben labs", Baldeckstraße 23, 71634 Ludwigsburg („Anbieter"), und dem Auftraggeber („Kunde").
- Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Unternehmer ist auch, wer den Vertrag zur Aufnahme einer künftigen gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit schließt (Existenzgründer). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
- Der Kunde bestätigt vor Vertragsschluss seine Unternehmereigenschaft, insbesondere durch Angabe von Firma, Gewerbe oder selbständiger Tätigkeit. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise zu verlangen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
- Anzeigen auf Kleinanzeigen, der Website oder anderen Plattformen sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot des Anbieters (Textform, z. B. E-Mail oder PDF) in Textform annimmt.
- Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen ist das angenommene Angebot einschließlich einer etwaigen Leistungsbeschreibung. Bei Widersprüchen geht das Angebot diesen AGB vor.
§ 3 Kein Widerrufsrecht
Da der Anbieter Verträge ausschließlich mit Unternehmern schließt (§ 1 Abs. 2), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
§ 4 Leistungen
- Die Erstellung von Websites, Software, KI-Anwendungen und Automatisierungen erfolgt als Werkvertrag. Beratung, Schulung, Support und Leistungen nach Aufwand erfolgen als Dienstvertrag, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Software-Werkzeuge einschließlich KI-gestützter Entwicklungswerkzeuge einsetzen.
- Soweit Leistungen Dritter eingebunden werden (z. B. Hosting, Domains, Plugins, KI-Schnittstellen), gelten deren Nutzungsbedingungen. Laufende Kosten dieser Dienste trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart. Für Verfügbarkeit, Preis- oder Leistungsänderungen dieser Dienste ist der Anbieter nicht verantwortlich.
- Hosting, Wartung und laufender Support sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt rechtzeitig und vollständig die benötigten Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben bereit.
- Der Kunde versichert, dass er an allen gelieferten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Daten) die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung solcher Rechte frei.
- Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand berechnet werden.
§ 6 Änderungswünsche, Termine
- Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform. Der Anbieter erstellt dazu ein Nachtragsangebot mit den Auswirkungen auf Vergütung und Termine.
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
§ 7 Vergütung und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % der vereinbarten Vergütung als Anzahlung mit Auftragserteilung fällig und sofort ohne Abzug zahlbar. Der Anbieter beginnt mit der Leistungserbringung nach Eingang der Anzahlung; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend, wenn die Anzahlung verspätet eingeht.
- Die restliche Vergütung ist mit der Abnahme (§ 8) fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
- Bei größeren Projekten können Teilzahlungen nach Meilensteinen vereinbart werden.
- Leistungen nach Aufwand werden zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet, angefangene Viertelstunden anteilig, und monatlich oder nach Abschluss in Rechnung gestellt. Diese Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Der Anbieter ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Beträge zurückzuhalten.
§ 8 Abnahme
- Der Anbieter stellt das Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit, in der Regel in einer Test- oder Vorschauumgebung, und zeigt die Fertigstellung in Textform an.
- Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige und erklärt die Abnahme in Textform.
- Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels in Textform verweigert, oder wenn er die Leistung produktiv nutzt (z. B. Website live schaltet, Anwendung im Betrieb einsetzt).
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelbeseitigung (§ 11) behoben.
§ 9 Übergabe, Eigentum und Nutzungsrechte
- Die Übergabe der Arbeitsergebnisse – insbesondere Quellcode, Projektdateien, Zugangsdaten, Übertragung auf Systeme des Kunden sowie die Live-Schaltung – erfolgt nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
- Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Nutzung nur zu Prüf- und Testzwecken gestattet; eine darüber hinausgehende Nutzung kann der Anbieter untersagen.
- Allgemeine Werkzeuge, Vorlagen, Bibliotheken und Know-how des Anbieters bleiben beim Anbieter und dürfen von ihm weiterverwendet werden.
- Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.
§ 10 Hinweise zu KI-Anwendungen
- KI-gestützte Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder unzutreffende Ergebnisse erzeugen. Der Kunde ist verantwortlich, KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung in Entscheidungen oder gegenüber Dritten zu prüfen.
- Die Einhaltung gesetzlicher Pflichten beim Einsatz der Anwendung im Betrieb des Kunden (z. B. Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung, Datenschutz, Wettbewerbsrecht) obliegt dem Kunden. Der Anbieter weist auf ihm bekannte Pflichten hin, erbringt jedoch keine Rechtsberatung.
§ 11 Mängelansprüche
- Der Anbieter leistet bei Mängeln zunächst Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
- Mängel sind in Textform und nachvollziehbar (Beschreibung, ggf. Screenshots) zu melden.
- Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen des § 12 Abs. 1.
- Keine Mängel sind Fehler, die auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf Updates von Drittsystemen oder auf nicht vereinbarte Einsatzumgebungen zurückgehen.
§ 12 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 13 Datenschutz
Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 14 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 15 Referenz
Der Anbieter darf den Kunden und das Projekt als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Ludwigsburg.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.